Leistungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner stellt die zu vermessene Anlage unentgeltlich für die Dauer der Langzeitevaluierung zur Verfügung und ist auch selbst für die Zu- und Ablieferung der Anlage zum Messstandort verantwortlich. Die vertragsgegenständliche Windkraftanlage wird vom Vertragspartner an den Aufstellungsort (Postleitzahl 2813, Rotte Pesendorf, Standort Großwindradanlage) unentgeltlich zugestellt bzw. von dort auch wieder abtransportiert.
Der Vertragspartner trägt weiters die Kosten für den Kran bzw. sonstige erforderliche Hebevorrichtungen zur Montage der Kleinwindkraftanlage am Windmast. Der Vertragspartner kann wählen, ob er seine Anlage auf einen von der ARGE beigestellten Mast montiert oder einen eigenen Mast mitbringt. Bei letzterem hat der Vertragspartner einen statischen Nachweis für den Mast zu erbringen und mindestens 15 Arbeitstage vor dem vereinbarten Aufstellungstermin vorzulegen.
Mindestens 15 Arbeitstage vor dem vereinbarten Aufstellungstermin hat der Vertragspartner sämtliche erforderlichen Unterlagen (Steuerleitungen, Steuerimpulse, Blockschaltbilder und sonstige vorhandene technische Unterlagen wie Datenblätter, Gutachten,…) sowie Nachweise für den Einbau geprüfter Komponenten kostenlos bereitzustellen.
Der Vertragspartner hat weiters den Nachweis über das Vorhandensein einer gültigen Haftpflichtversicherung über die gesamte Dauer der Messung zu erbringen.
Während des Auf- und Abbaus ist immer ein fachkundiger Vertreter des Herstellers beizustellen. Der Auf- und Abbau erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Verzögerungen nach Abschluss der in Anspruch genommenen Prüf- bzw. Messdienstleistung, welche herstellerseitig begründet sind und somit eine längere Vertragsdauer erforderlich machen, werden mit jeweils einer weiteren Monatsmiete im Voraus in Rechnung gestellt. Andernfalls kommt es zu einer Ersatzvornahme bzw. zum Abbau der Anlage durch die ARGE Energieforschungspark Lichtenegg. Die für den erforderlichen Abbau hat der Vertragspartner zu tragen.
Sofern der Vertragspartner während des Messzeitraumes technische Änderungen an der Anlage bzw. einer Anlagenkomponente (z. B. Steuerung oder Wechselrichter) vornimmt, sind diese mindestens 2 Werktage im Voraus der ARGE Energieforschungspark Lichtenegg bekannt zu geben. Im Anschluss sind die durchgeführten Änderungen unmittelbar in schriftlicher Form zu melden sowie bei Bedarf erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Vertragspartner allfällige Subpartner während der Durchführung der in Anspruch genommenen Prüf- bzw. Messdienstleistung einschaltet, sind diese im Vorhinein mit der ARGE Energieforschungspark Lichtenegg abzustimmen bzw. jedenfalls im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung namentlich bekannt zu geben.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, allfällige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten während der Durchführung der Langzeitevaluierung, sowie Reparaturen an der Windkraftanlage auf eigene Kosten durchzuführen. Soweit zur Erfüllung des Vertrages – insbesondere für die vorgenannten Arbeiten erforderlich, ist dem Vertragspartner von der ARGE-Lichtenegg in Abstimmung mit dem ARGE-Ansprechpartner der Zutritt zur Windkraftanlage zu gewähren.
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